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Reisebedingungen CVJM Remscheid e.V.

Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie dem CVJM Remscheid e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich  mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung zustande.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
 
Zahlungen
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 125 € des Reisepreises zu leisten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Es ist aber auch möglich, für die Restzahlung eine individuelle Zahlungsweise zu vereinbaren.
 
Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus unserer Prospektbeschreibung (Flyer), sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung duurch den CVJM Remscheid e.V. .
 
Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren pro Person:
 
bis 32 Wochen vor Reiseantritt   20%
bis 29 Wochen vor Reiseantritt   30%
bis 24 Wochen vor Reiseantritt   40%
bis 16 Wochen vor Reiseantritt   50%
bis 10 Wochen vor Reiseantritt   75%
bis   4 Wochen vor Reiseantritt   95%
 
Bei Nichterscheinen am Abreisetag wird der volle Reisepreis in Rechnung gestellt. Reist der Teilnehmer aus persönlichen Gründen vorzeitig aus der Freizeit ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
 
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
1. Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder wenn er die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
2. wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
3. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht, kann der CVJM Remscheid e.V. drei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung geht Ihnen unverzüglich zu, der bereits gezahlte Reisepreis wird zurückerstattet.
 
Ausschluss
Der Reiseveranstalter kann den Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weitern Reise ausschließen, wenn der das Mit­einander der Gruppe unzumutbar beein­trächtigt bzw. die Sitten und Gebräuche des Gastlandes nicht respektiert. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seines gesetzlichen Vertreters.
 
 
Umbuchungen, Ersatzperson
Werden auf Ihren Wunsch hin nach Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
 
Stellt ein zurückgetretener Gast eine Ersatzperson, so werden als Aufwandsentschädigung 25,00€ je umgebuchter Person in Rechnung gestellt. Der CVJM Remscheid e.V. kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.
 
 
Haftung/Beschränkung der Haftung
Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.100,00€.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
 
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solcher beruhenden Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
 
 

 
CVJM Remscheid
Blumenstraße 25|42853 Remscheid
Telefon (02191)214141 
Email: info@cvjm-remscheid.de